Immobilien mieten

Es gibt Dinge, die Sie nicht übernehmen müssen, gern aber von Vermietern sowohl aufwandstechnisch als auch kostenmässig auf den neuen Mieter abgewälzt werden. Auch wenn diese Dinge im Mietvertrag stehen, müssen diese nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Lassen Sie sich beraten und bestehen Sie auf einige Tage Bedenkzeit, in denen Sie den Vertrag in Ruhe VOR Unterzeichnung lesen.

Sollten Sie das Objekt Ihrer Wünschen mieten wollen, ist dies zwar weit weniger kompliziert, sollte aber nicht weniger Beachtung bei einigen Dingen in Ihrer Überlegung finden.

Immobilien mietenMietobjekte befinden sich meist am Tag der Besichtigung nicht in dem Zustand, in welchen Sie es später beziehen möchten. Handeln Sie mit dem Vermieter genau aus, wer welche Aufgaben und Kosten übernimmt und lassen dies in einem Übergabeprotokoll schriftlich festlegen, damit es hinterher keine bösen Überaschungen gibt.

Regeln Sie auch die Bedingungen für einen eventuellen späteren Auszug. Hier kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, was im Nachhinein als Abnutzung im normalen Rahmen oder gar als Beschädigung und somit erstattungswürdig gesehen wird. So ist z.B. nach heutigem Stand die Abnutzung eines beim Einzug vorhandenen Teppichs nach 3, 5 oder 7 Jahren Sache des Vermieters und nicht Ihre. Auch hier existieren Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Lassen Sie sich in jedem Fall bei der Verbraucherzentrale oder dem ortsansässigen Mieterschutzbund beraten.

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